Liebe Fahrschüler (m/w/d),
Leider müssen wir euch mitteilen, dass aufgrund der jetzt aktuellen SARS-CoV-2 Verordnung vom 20. Januar 2021 Folgendes gilt:
Fahrschulen dürfen bis zum 14. Februar 2021 weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, noch ihre Dienste anbieten.
Theoretische Fahrerlaubnisprüfungen können unter Einhaltung geltender Hygiene- und Abstandsregelungen weiterhin durchgeführt werden.
Praktische Fahrerlaubnisprüfungen werden nicht durchgeführt.
Das Fahrschule Am U-Rudow Team